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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Igel-Leistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.
Vom Patienten nachgefragte ärztliche Service-Leistungen sind z. B.:
- Reisemedizinische Beratung/Impfberatung und Impfung
- Sportmedizinische Beratung und Untersuchung
- Ärztliche Berufseingangsuntersuchung
- Kindergartenuntersuchung
- Bescheinigungen für z. B. Sportvereine, Reiserücktrittversicherung
- Ärztliche Begutachtung zur Beurteilung der Wehrtauglichkeit
Leistungen auf Patientenwunsch sind z. B.:
- Labordiagnostische Wunschleistungen
- Medizinisch - Kosmetische Leistungen
- Psychotherapeutische Wunschleistungen
Diese Leistungen können ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden. Dies gilt sowohl für Leistungen von Vertragsärzten sowie von Psychologen bzw. Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
Für die Inanspruchnahme von IGEL-Leistungen gelten folgende Grundsätze:
- 1. Der Arzt muß den Patienten darüber aufklären, warum die konkrete Leistung
- in diesem Fall keine vertragsärztliche Leistung ist. Weiterhin muß der Kostenrahmen festgelegt werden.
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- 2. Der Arzt darf den Patienten lediglich über die Wunschleistung und deren
Inanspruchnahme informieren. Der Patient soll sich frei entscheiden können.
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- 3. Der Arzt ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung nach GOÄ zu
erstellen. Er ist nicht an den einfachen Gebührensatz gebunden, darf
allerdings von der angegebenen Punktzahl nicht abweichen; lediglich der
teigerungssatz kann variieren.
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- 4. Eine Privatliquidation erfordert die schriftliche Einwilligungserklärung des
Patienten über: die zu erbringende Einzelleistung(en), den Informationsaustausch zwischen Arzt u. Patient, die freiwillige Inanspruchnahme dieser Leistung(en) und die
private Kostenübernahme seitens des Patienten
IGEL-FORMULAR
Zur Arbeitserleichterung haben wir Ihnen ein Formulare zur Anforderung von labordiagnostischen Wunschleistungen erstellt, die dem Patienten mit dem einfachen Gebührensatz in Rechnung gestellt werden.
Gemäß Ihrem Wunsch besteht die Möglichkeit, Ihre Leistungen (Blutentnahme und/oder Beratung/Befundung) über uns dem Patienten direkt in Rechnung stellen zu lassen. In diesem Fall markieren Sie bitte unter Leistungen Ihres Arztes das/die entsprechende(n) Feld(er). Die so liquidierten Beträge werden Ihnen dann vierteljährlich auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
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1. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
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