Vaterschaftstest – wie vorgehen?

Heutzutage gibt es ja jede Menge Tests in der Apotheke zu kaufen. Diese Tests heißen dann Gesundheitstest, Apothekentest oder Heimdiagnostik. All diese Tests funktionieren so, dass Urin, Blut oder Speichel auf relevante Dinge, wie zum Beispiel Antikörper, DNA oder andere Stoffwechsel-Produkte getestet werden. In diesem Artikel besprechen wir, wie man am besten bei einem Vaterschaftstest vorgehen sollte.

Vaterschaftstest im Labor

Der Vaterschaftstest war viele Jahre nur als DNA-Test im Labor möglich. Dazu waren Gewebeproben, im Idealfall von Vater, Mutter Kind, nötig. Mit einem Wattestäbchen wird ein wenig im Mund herumgekratzt, um Zellen der Mundschleimhaut zu gewinnen. Möglich ist auch die Abgabe von Blutproben, da diese allerdings aufwendiger und ein wenig schmerzhaft sind, verzichtet man meist darauf.

Gerichtsbeschluss nicht immer nötig

Auch wenn ein Vaterschaftstest vor Gericht nur gültig ist, wenn dieser auch angeordnet wurde oder alle Beteiligten schriftlich zugestimmt haben, so ist doch zur privaten Verwendung ein solcher Gerichtsbeschluss nicht nötig. Neben der Mutter muss auch der gesetzliche Vormund des Kindes zustimmen, solange dies noch nicht volljährig ist. In der Regel sind dies die Erziehungsberechtigten, sodass hier keine Schwierigkeiten bestehen.

DNA wird im Labor analysiert

Die Proben der DNA werden im Labor analysiert. Um mit großer Wahrscheinlichkeit festzustellen, ob das Kind tatsächlich vom Vater ist, reicht DNA des Vaters und des Kindes. Genauer wird der Test, wenn auch die Mutter DNA zur Probe freigibt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Vaterschaftstest kein normaler Gentest ist. Beim Vaterschaftstest werden mindestens 15 Abschnitte zwischen den einzelnen Genen untersucht. Diese Abschnitte (auch Marker genannt) werden dem Kind von Mutter und Vater vererbt, so dass nach einer Analyse eine Aussage zur Vaterschaft möglich ist. Gegen Aufpreis kann man auch zusätzliche Marker bestimmen lassen, um eine noch höhere Sicherheit zu erreichen.

Die Auswertung des Tests ist eine komplizierte statistische Berechnung. Wichtig zu wissen ist, dass der eindeutige Beweis der Vaterschaft, also 100 %, nicht zu erbringen ist. Statistisch gesehen wird in der Regel von Gerichten bereits eine Wahrscheinlichkeit von 99,9 % anerkannt, wobei die Genauigkeit oft sogar noch viel höher (99,9999 %) erbracht werden kann.

Allerdings, und das ist den meisten Betroffenen wichtiger, kann der Test eine 100-prozentige Sicherheit bringen, falls das Kind nicht vom Vater ist.

Übrigens: wussten Sie, dass im Labor mithilfe von Blutproben die Vaterschaft auch vor der Geburt bereits festgestellt werden kann?

Der schnelle Selbsttest

Wenn Mutter und potentieller Vater sich einig sind (und natürlich sorgeberechtigt für das Kind) so können Sie selbstverständlich ohne gerichtliche Anordnung einen Test durchführen. So ein Vaterschafts-Schnelltest lässt sich heute bequem online bestellen.

Da ein heimlicher Vaterschaftstest nicht erlaubt ist um mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann, sollten die betroffenen Personen das Einverständnis unter Zeugen erklären oder einen kurzen Schriftsatz aufsetzen. So lässt sich die Gefahr eines nachträglichen Bestreitens der Zustimmung ausschalten. Das Ergebnis eines privaten Vaterschaftstests ist allerdings nicht gerichtsverwertbar, sondern nur zur Information von Mann und Frau gedacht. Doch gerade wenn sich beide einig sind und eventuell in einer schwierigen Situation Klarheit wollen, ist so ein Schnelltest für die Vaterschaft optimal.